Zweck und Aufgaben des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereines ist insbesondere
a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO; dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Mittelweitergabe gem. § 58 Nr. 1 S. 1 AO sowie durch die Vermittlung von Kontakten, Kooperationen und Begegnungen zwischen ukrainischen Forschungseinrichtungen und deutschen Unternehmen sowie Organisationen;
b. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gem. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO; dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Mittelweitergabe gem. § 58 Nr. 1 S. 1 AO sowie Bereitstellung medizinischer Hilfsgüter und Finanzierung medizinischer Dienstleistungen für Menschen in der Ukraine sowie für ukrainische Flüchtlinge in Deutschland;
c. die Förderung von Kunst und Kultur gem. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO; dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Mittelweitergabe gem. § 58 Nr. 1 S. 1 AO sowie durch die finanzielle Unterstützung des Wiederaufbaus von Kulturdenkmälern und Gebäuden von Kultureinrichtungen in der Ukraine;
d. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO 2; dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Mittelweitergabe gem. § 58 Nr. 1 S. 1 AO sowie durch die finanzielle Unterstützung des Wiederaufbaus von Bildungseinrichtungen in der Ukraine einschließlich der Förderung von Ausbildung, Fortbildung und Schulung des hierfür erforderlichen Personals;
e. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundes- naturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes gem. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO; dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Mittelweitergabe gem. § 58 Nr. 1 S. 1 AO sowie durch Durchführung und/oder finanzieller Unterstützung von internationalen Begegnungen im Rahmen z.B. von Tagungen sowie im Wege der Veröffentlichung von diesem Zweck dienlichen Informationen in gedruckten und elektronischen Medien;
f. die Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO; dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Mittelweitergabe gem. § 58 Nr. 1 S. 1 AO sowie durch die finanzielle Unterstützung in Not geratener Menschen in der Ukraine;
g. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes gem. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO; dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Mittelweitergabe gem. § 58 Nr. 1 S. 1 AO sowie durch Beschaffung und Bereitstellung notwendiger Ausrüstung für die Feuerwehr in der Ukraine;
h. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit gem. § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO; dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Mittelweitergabe gem. § 58 Nr. 1 S. 1 AO sowie durch die fachliche Unterstützung und Vermittlung von Gemeinden und Experten für Raumplanung in und aus der Ukraine;
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Gründung und den Betrieb des gemeinnützigen Vereines und der Beteiligung des Vereines an der Organisation von Hilfsmaßnahmen. Der Verein wird alle für den gemeinnützigen Betrieb des Vereines notwendigen Aufgaben und Pflichten durch seine Mitglieder und den gewählten Vorstand erledigen.